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Zugangsvoraussetzungen
Die Zulassung zu einem Universitäts-Studium regelt das niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007 im § 18 Hochschulzugang.
Zum Zugang zu einem Bachelor-Studiengang berechtigen danach
- allgemeine Hochschulreife
- fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- oder gleichwertiges
sowie
- Meisterprüfung
- Technikerprüfung
- oder gleichwertiges
Studiengänge am Institut für Physik
Wir bieten eine umfangreiche Auswahl an Studiengängen im Fach Physik an - dreijährige Bachelor-Studiengänge mit fachlicher oder lehramtsspezifischer Orientierung und daran anschließende zweijährige Masterstudiengänge. Studierende, die an physikalischer Forschung interessiert sind, können danach in einer der Forschungsgruppen am Institut für Physik wissenschaftlich weiterarbeiten und promovieren. Die jetzige Struktur des Studienangebots am Institut für Physik ist in nachstehender Graphik skizziert.